GUTACHTER / SACHVERSTÄNDIGER
Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig
fon : 0531 – 244770
fax : 0531 – 2447799
Jo. Wolter Immobilien GmbH
Petritorwall 6
38118 Braunschweig
Telefon: 05 31 – 2 44 77 – 0
Telefax: 05 31 – 2 44 77 99
E-Mail: jo@wolter.de
Öffnungszeiten:
GUTACHTEN UND IMMOBILIENVERKAUF
Montag 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr
… und natürlich auch gern nach Vereinbarung!
MIETERSPRECHZEITEN DER HAUSVERWALTUNG
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Geschäftsführende Gesellschafter:
Maic Wolter, Thorsten Moll
Herausgeber von journalistischen Inhalten und somit verantwortlich im Sinne des Presserechts (ViSdP): Maic Wolter
Registergericht Braunschweig HRB 2924
Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c GewO, erteilt durch die Stadt Braunschweig,
Ordnungsamt, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig
ab 01. April 2017 zuständige Erlaubnisbehörde nach § 34 c GewO:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Brabandtstraße 11 in 38100 Braunschweig
UST-ID : DE 166434723
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme: EUR 1.200.000,00 je Versicherungsjahr,
Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1, 50969 Köln
Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e. V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Jo. Wolter Immobilien GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Jo. Wolter Immobilien GmbH grundsätzlich nicht teil.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z. B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net.
Online-Streitbeilegung gemäß ODR-VO, Artikel 14, Absatz 1:
Unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ steht Ihnen eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch gern eine eMail senden.
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Rechtswirksamkeit
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Qualifizierte Immobilienbewertung in Braunschweig
/in Allgemein /von Jo. Wolter Immobilien GmbHImmobilienbewertung statt Schätzung
Sie haben diese Immobilien-Gutachter-Webseite gefunden, vermutlich weil Sie Ihre Immobilie schätzen lassen möchten.
Wir selbst mögen den Begriff “Schätzung” nicht so gern, weil wir Immobilien seriös bewerten. Wir sind der Auffassung, daß jede Immobilie generell einen erheblichen Vermögenswert darstellt und deshalb damit auch seriös, präzise und mit Sachverstand umgegangen werden muß.
Warum also auf eine grobe Schätzung der Immobilie vertrauen, wenn man auch eine präzise Wertermittlung erhalten kann?
Immobilienbewertung: Vier Generationen Erfahrung
Wir bewerten Immobilien bereits in der dritten Generation und die vierte Generation befindet sich bereits in der Ausbildung an der Immobilienakademie der Universität Freiburg.
Wir haben also nicht nur das geballte Wissen und die Erfahrung der Bewertung von Immobilien in Braunschweig, sondern sorgen auch regelmäßig für eine Erneuerung und Modernisierung unserer Methodik, bei der Bewertung von Immobilien.
Immobilienbewertung: Ausbildung
Alle bei uns beschäftigten Immobilien-Gutachter haben ihre Prüfung an der Immobilienakademie der Universität Freiburg abgelegt. Der damit verbundene Titel ist “Diplom Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke, Mieten und Pachten (DIA)”. Dies ist sicherlich die am höchsten qualifizierte Ausbildung für Immobilienbewertung, die ein Immobiliengutachter gegenwärtig in Deutschland erreichen kann.
Um diesen Titel (verkürzt auch Dipl. Sachverständiger genannt) tragen zu können, muß man vier Semester studiert haben und neben den Klausuren und mündlichen Prüfungen auch die Diplomarbeit erfolgreich bewältigen.
Dies ist ein erheblich größerer Aufwand, als die einfachen Zertifizierungen, die manch ein Anbieter an zwei Wochenenden ermöglicht – den Titel “Gutachter (IHK)” kann man z.B. innerhalb einer Woche erreichen.
Wenn wir Sie nicht davon überzeugen können, daß wir die richtigen Ansprechpartner für die Bewertung Ihrer Immobilie in Braunschweig, Wolfsburg oder Wolfenbüttel sind, dann möchten wir Sie zumindest ermutigen, Google zu nutzen, um sich darüber zu informieren, wie einfach viele angeblich sachverständige Menschen Ihre Immobilie schätzen wollen, anstatt sie zu bewerten.
Immobilienbewertung: Marktkenntnis
Den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung seriös und mathematisch sachlich richtig ermitteln zu können, ist aber nur eine Facette der Immobilienbewertung.
Wichtig ist dabei auch, den Immobilienmarkt vor Ort, also in Braunschweig und der Umgebung zu kennen.
Und auch an diesem Punkt haben wir dem Wettbewerb einiges voraus. Wir sind seit 1952 Immobilienmakler in Braunschweig und in Wolfsburg, Gifhorn und Wolfenbüttel tätig. Unser Maklerteam kennt die Immobilienwerte in der Region und unterstützt die Gutachter bei der Immobilienbewertung.
Immobilienbewertung: Lernen Sie uns kennen!
Erfahren Sie mehr über unsere Art der Immobilienbewertung und warum wir Immobilien zuschätzen wissen auf unserer Immobiliengutachterwebseite.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Wertermittlung von Immobilien in Braunschweig
/in Allgemein /von Jo. Wolter Immobilien GmbHWertermittlung / Immobilienwert von Häusern oder Wohnungen in Braunschweig
Wertermittlung – verschiedene Begriffe – am Ende bleibt meist der Verkehrswert
Warum gibt es so viele Begriffe für die Immobilienbewertung? Es könnte doch so einfach sein, wenn es nur einen Immobilienwert gäbe!
Wir erklären Ihnen hier, was die verschiedenen Immobilienwerte bedeuten und warum es eigentlich bei der Wertermittlung nur einen Immobilienwert geben sollte und die anderen dennoch ihre Berechtigung haben.
Hinweis zu den Inhalten dieses Artikels über Immobilienwerte:
Hierbei handelt es sich natürlich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern eine möglichst einfache Beschreibung von zum Teil sehr komplexen Definitionen mit rechtlichen Hintergründen, insbesondere im Steuerrecht, welche dem ständigen Wandel unterlegen sind. Dieser Blog beschreibt unsere Erfahrungen und die Situation im Oktober 2016. Spätere Änderungen werden hier nicht berücksichtigt oder korrigiert. Unser Blog dient natürlich zudem weder der Rechts- noch der Steuerberatung, er erhebt weder einen wissenschaftlichen Anspruch noch den Anspruch der Vollständigkeit. Wir empfehlen generell die Beratung durch einen Rechts- oder Steuerberater.
Der Brandkassenwert dient dazu, Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Es gibt ihn, um eine einheitliche Basis zur Berechnung von Neubauwerten zu schaffen, um daraus wiederrum die Versicherungsprämien zu berechnen. Dabei wird bei der Wertermittlung (unabhängig vom tatsächlichen Baujahr) auf das Jahr 1914 zurück gerechnet.
Der Beleihungswert ist ein Begriff aus dem Bankwesen. Er repräsentiert den Wert einer Kreditsicherheit, vor dem erwartet wird, daß er sich im Falle des Ausfalls des Schuldners kurzfristig realisieren lässt. Diese Art der Wertermittlung wird von Banken und Versicherungen genutzt – für den Eigentümer einer Immobilie ist er ansich unbeachtlich, hat aber dennoch eine große Bedeutung. Setzt die Bank ihn zu niedrig an, können die Zinsen erheblich höher ausfallen.
Im Beleihungswert sollen Verkaufsrisiken und Wertschwankungen, welche sich im Worst-Case-Szenario“ ergeben könnten bereits berücksichtigt sein. Deshalb fällt dieser Wert auch deutlich niedriger aus, als der tatsächliche Marktwert oder Kaufpreis zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Leider ist die Herangehensweise der Banken nicht nur uneinheitlich, sondern häufig vom guten Willen derer sog. Gutachter abhängig, die leider oftmals das Handwerkszeug zur Immobilienbewertung garnicht erlangt haben.
Zwei traurige Beispiele:
Die Auflösung: Die 40m² Studentenwohnung war in der Pestalozzistraße – direkt im Univiertel. Warum das ein Negativkriterium sein soll, konnten wir nicht nachvollziehen. Später ergab sich, daß der sog. Gutachter nie dort gewesen war, sondern lediglich mit Google-Maps arbeitetete.
Anlässlich der Bewertung eines 4-Familienhauses in Wallage in Braunschweig nahm die Dame einen Ortstermin gemeinsam mit unserem Mitarbeiter wahr und begrüßte ihn mit den Worten: “Ich habe gerade gesehen hier fließt ja auch ein Fluß, das ist aber schön”.
Sofern Sie mit der Wertermittlung des Beleihungswertes der Bank nicht zufrieden sind: Gehen Sie zu einer anderen Bank, die machen auch gern Geschäfte…
Der Einheitswert soll eigentlich dem tatsächlichen Wert des Grundstückes so nahe wie möglich kommen. Da deren Grundlage aber die Hauptfeststellungszeitpunkte 1964 und 1935 sind, sind die Abweichungen erheblich. Der Einheitswert hat deswegen nur für die Ermittlung von Steuern eine Bedeutung. Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Zweitwohnungssteuer. In der Vergangenheit wurde dieser Wert auch für die Bemessung anderer Steuern heran gezogen. Da insbesondere das Steuerrecht einem ständigen Wandel unterlegen ist, ist diese Situation natürlich nicht in Stein gemeisselt, sie kann sich jederzeit durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung verändern. Diese Herangehensweise an die Wertermittlung ist jedenfalls mindestens antiquiert, wenn nicht sogar völlig untauglich.
Wertermittlung des Sachwertes vereinfacht ausgedrückt: Die Summe der verwendeten Baumaterialien zuzüglich der damit verbundenen Arbeit und Nebenkosten abzüglich der altersbedingten Wertminderung.
Man nennt die Sachwertermittlung nicht ohne Grund „Steine zählen“. Viele Gutachter lehnen diesen Weg der Wertermittlung jedoch kategorisch ab, weil es wenig zielführend ist, zu ermitteln, was denn der Baukörper rechnerisch wert wäre, wenn der tatsächliche Wert dann doch nicht daran orientiert, was die Herstellungskosten gewesen sein könnten.
Darüber hinaus mag die Summe der Baumaterialien im Baumarkt in Braunschweig gleich sein, aber deren Wert, wenn sie zu einem Mehrfamilienhaus verbunden sind, ist sehr orts- und Lageabhägig. So wird in Wallage von Braunschweig ein höherer Preis erzielt werden, als z.B. in Stiddien – selbst wenn man den Bodenwert herausrechnet.
Der Ertragswert ergibt sich, wie der Name schon sagt, aus der Wertermittlung der aus der Immobilie zu erzielenden Erträgen. Erträge können damit aber nicht nur Mieten und Pachten sein, sondern z.B. auch Erbbauzinsen, Niesbräuche, Zölle oder landwirtschaftliche Erträge. Daraus lässt sich ein Jahresertrag ermitteln, welcher dann die Grundlage für die Bewertung des Grundstückes ist. Natürlich sind dabei auch noch erhebliche Zu- und Abschläge möglich, wenn ein Ertrag z.B. deutlich niedriger ist, als markt- oder ortsüblich.
Für Renditeimmobilien, wie z.B. Büro- oder Mehrfamilienhäuser ist das Ertragswertverfahren ein häufig verwendeter Weg, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zu ermitteln.
Nach Vergleichswertverfahren erfahren wird derWert aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Kauffällen ähnlicher Immobilien abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit der zu vergleichenden Immobilie übereinstimmen.
Der Buchwert wird insbesondere bei der Bilanzierung von Immobilien verwendet und hat recht wenig Aussagekraft über den aktuellen Marktwert. Er wird jedoch benötigt, damit nicht jede Immobilie, jedes Jahr zum Jahresabschluß für die Bilanz neu bewertet werden muß und hat insofern auch seine Berechtigung.
Vereinfacht ausgedrückt: Anschaffungskosten (Herstellungskosten) abzüglich Abschreibungen zuzüglich Zuschreibungen = Buchwert
§ 194 des Baugesetzbuches (BauGB) besagt: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das bedeutet, daß jegliche Subjektivität ausscheidet, auch etwaige Sympathien oder Antipathien des Verkäufers gegenüber einem bestimmten potentiellen Interessenten oder innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Artikel 49 (2) der Richtlinie des EU-Rates
„Unter Marktwert ist der Preis zu verstehen, der zu dem Zeitpunkt der Bewertung aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, daß das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht“.
The European Group of Valuers Associations (TEGoVA) definiert den Marktwert wie folgt:
„Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, zu dem eine Immobilie in einem funktionierenden Immobilienmarkt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt“.
Der Immobilienwert im Sinne des Eigentümers oder des Kunden
Welchen Immobilienwert bzw. welche Art der Wertermittlung Sie benötigen, sollte sich aus den vorgehenden Erklärungen und Definitionen ergeben haben. Wir beschreiten zwei Wege zur Wertermittlung: Dabei geht es aber weniger um das Ergebnis – dieses ist bei beiden Wertermittlungen das Gleiche – sondern vielmehr der Aufwand, der betrieben werden muß, oder vermieden werden kann. Unsere Wertermittlungen stellen wir im Folgenden vor:
Wertermittlung in Form eines Sachverständigen-Gutachten
Soweit es uns als Gutachter betrifft – entscheidend für uns (und unsere Kundschaft) ist typischerweise am ehesten die Wertermittlung des Marktwertes / Verkehrswertes. Also der Wert, der für Sie als Kunden durchsetzbar wäre bzw. zum jeweiligen Stichtag durchsetzbar gewesen wäre.
Beispiel: Erbfall – das Finanzamt schätzt eine Immobilie zu hoch ein, so daß Ihnen erhebliche Erbschaftsteuer entsteht. Wir prüfen die (vermutlich) falsche Bewertung durch das Finanzamt in Ihrem Auftrage und erstellen ein Gegengutachten bzogen auf den Todestag des Erblassers, um Ihnen die unangemessen hohe Steuerlast zu ersparen.
Ein anderes Beispiel: Bei streitigen Auseinandersetzungen über das Einfamilienhaus oder Immobilien im Betriebsvermögen, im Rahmen einer Ehescheidung erstellen wir eine Wertermittlung über den tatsächlichen Wert, damit Ihr zukünftiger Ex-Partner Sie nicht benachteiligt.
Natürlich ermitteln wir, wenn dies für Ihre Ansprüche das Richtige ist, gern auch die anderen Immobilienwerte, auch wenn sie dem Marktwert nicht entsprechen.
Die Kosten für diese Wertermittlung / Sachverständigen Gutachten sind in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Die HOAI 2013 finden Sie hier: HOAI 2013
Da die Regeln für Gutachtachten sehr streng sind und aufwändige mathematische Herleitungen mit wissenschaftlicher Genauigkeit zum Beweis erfordern, haben diese Gutachten oftmals mitsamt Anhängen 30-40 Seiten und sind entsprechend teuer.
Die Alternative dazu ist die Marktwertanalyse, die weniger aufwändig ist, aber auf den selben Wert kommt. Die Marktwertanalyse ist die erheblich günstigere Variante der Wertermittlung – oft kostet sie weniger als ein Drittel gegenüber dem konvventionellen Gutachten nach HOAI. Sie wird im folgenden Absatz beschrieben. Nachteil der Marktwertanalyse: Da keine wissenschaftliche Methodik verwendet wird, ist sie vor Gericht oftmals nicht anerkannt.
Wertermittlung durch Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien
In unserer Eigenschaft als Immobilienmakler ermitteln wir ausschließlich den Marktwert.
Dies geschieht basierend auf unserer Marktkenntnis, nicht nach mathematisch wissenschaftlichen Formeln und Ableitungen. Wir ermitteln den durchschnittlich verwirklichten Durchschnittspreis vergleichbarer Immobilie und modifizieren diesen Durchschnittswert anhand von Zu- oder Abschlägen, die Ihre Immobilie gegenüber der durchschnittlichen Vergleichsimmobilie erhält. Dabei berücksichtigen wir verschiedene Lagekriterien, Ausstattungskriterien, energetische Kriterien, aber auch Faktoren wie Grundrißgestaltung oder die Anpassung an die Marktwertentwicklung gegenüber dem vergangenheitsbezogenen Durchschnittswertes.
Der Vorteil gegenüber einem klassischen Gutachten ist, daß die Wertermittlung in Form der Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien erheblich günstiger ist und innerhalb weniger Tage angefertigt werden kann, während man auf eine Gutachten nach HOAI oftmals mehrere Wochen oder gar Monate warten muß. Der Nachteil der Marktwertanalyse ist, daß sie bei juristischen Auseinandersetzungen von Richtern oftmals nicht akzeptiert wird.
Wenn man den Wert der Immobilie allerdings nur für sich selbst oder bei zum geschickten Verhandeln mit einem Kunden benötigt, ist die Wertermittlung via Marktwertanalyse in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Fragen Sie uns, welches Gutachten bzw. welche Wertermittlung für Ihre Immobilie in Braunschweig oder im Braunschweiger Umland, in Wolfsburg, Wolfenbüttel, Vechelde, Cremlingen, Helmstedt, Salzgitter oder Gifhorn die Richtige ist.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf unter 0531-244770. Wenn Sie mehr über Jo. Wolter, Immobilienmakler in Braunschweig erfahren wollen klicken Sie hier für unsere Maklerwebseite oder hier für unsere Gutachterwebseite.
Stand: 2016-11-20
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Marktwertanalyse, die Alternative zum Gutachten
/in Allgemein /von Jo. Wolter Immobilien GmbHGutachten kosten viel Geld – denn sie sind leider sehr aufwändig.
Oftmals lässt es nicht vermeiden, daß wir für unsere Kunden zur Erbauseinandersetzung oder bei Differenzen mit dem Finanzamt Gutachten als vereidigte Sachverständige erstellen. Der vereidigte Sachverständige muß etliche Kriterien erfüllen, hinsichtlich des Weges und der mathematisch- / wissenschaftlichen Herleitung des Wertes der betreffenden Immobilie.
Wenn Sie aber eigentlich nur den Wert Ihrer Immobilie erfahren und dokumentiert wissen möchten, dafür kann es verschiedene Gründe geben, dann muß es vielleicht nicht unbedingt ein 30-seitiges Gutachten sein – denn meist interessiert den Leser lediglich das Deckblatt und die letzte Seite des Gutachtens – das ist dort wo der Marktwert der Immobilie steht.
Immobilienbewertung in Braunschweig
Vergleich Immobiliengutachten versus Marktwertanalyse
UNTERSCHIED MARKTWERTANALYSE / IMMOBILIENGUTACHTEN
Die Marktwertanalyse von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig kommt logischerweise zum gleichen Ergebnis, als wenn einer der Herren Wolter (Vereidigter Sachverständiger Uwe Wolter oder Diplom Sachverständiger Maic Wolter) den aufwändigeren Weg beschreiten. Wir ersparen Ihnen und uns viel Schreibarbeit und Sie erhalten am Ende drei Seiten (Deckblatt, Rechenweg, Zusammenfassung und Ergebnis) Marktwertanalyse, statt 40 Seiten (inkl. Anlagen) für ein Gutachten und sparen ca. 2/3 der Kosten!
WAS KOSTET EINE MARKTWERTANALYSE? WAS KOSTET EIN GUTACHTEN?
Für ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 400.000,00 Euro in Braunschweig kostet die Erstellung eines Gutachtens ca. 2.000,00 Euro (Stand 2015), denn letztes müssen wir nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnen. In bestimmten Fällen sind sogar noch höhere Gutachterkosten dadurch begründet, dass z.B. aufgrund wesentlich höherer Komplexität, Größe (z.B. Hotel) oder weitere Aspekte des Bewertungsobjektes einen erhöhten Schwierigkeitsgrad darstellen und die Bewertung erschweren.
Das Honorar für das Gutachten resultiert zum Großteil daraus, dass der vereidigte Gutachter oder Diplom Sachverständige viel Zeit für Recherchen, Objektbesichtigung, Bild-Dokumentation, Berechnungen und Abfassung sowie textliche Beschreibungen von Mikro- und Makrolagen ausarbeiten muß, was mehrere Tage in Anspruch nehmen wird Darüber hinaus werden zahlreiche Dokumente, Auskünfte und Unterlagen bei verschiedenen Ämtern und weiteren Informationsquellen beschafft, die bei einer Marktwertanalyse nicht zwingend zur Dokumentation beigefügt werden müssen.
Eine Marktwertanalyse ist deutlich günstiger. Je nach Aufwand der Datenbeschaffung, Zeitaufwand, Anreise liegen die Kosten bei ca. 650,00 -850,00 Euro
WARUM NICHT GENERELL EINE MARKTWERTANALYSE?
So einfach ist es leider nicht. Vor Gericht würde man unserer Marktwertanalyse unterstellen, wir hätten sie aus Wertschätzung Ihnen gegenüber so angepasst, wie es Ihren Wünschen entspricht – vor Gericht hilft Ihnen die Marktwertanalyse wegen des Anscheins ein Parteigutachten” zu sein nicht weiter. Hier müssen wir die wissenschaftlichen Regeln einhalten und den langen Weg beschreiten, auch wenn das Ergebnis des Immobiliengutachtens das Gleiche wie das der Marktwertanalyse ist.
WANN EMPFEHLEN WIR EINE MARKTWERTANALYSE ANSTATT GUTACHTEN?
So oft wie möglich!
Unser Interesse liegt nicht in Recherchen, Analysen und langwierigen mathematischen Herleitungen, wenn wir die Wertermittlung Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung auch abkürzen können und wir erkennen, daß Sie einfach nur gern den Wert Ihrer Immobilie kennen möchten.
Manchmal gelingt es auch, streitige Parteien davon zu überzeugen, daß dieser Weg der richtige ist und daß sich beide an das Ergebnis der Marktwertanalyse halten, bzw. das Ergebnis der Marktwertanalyse anerkennen werden. Dann lassen wir uns von allen Beteiligten gemeinsam beauftragen. Alle Beteiligten sparen, wenn das Ergebnis nicht strittig ist und der Wert vor Gericht ausgefochten werden muß, durch die Marktwertanalyse viel Zeit und Geld.
WANN EMPFEHLEN WIR EIN GUTACHTEN ANSTATT MARKTWERTANALYSE?
So oft wie nötig!
Zwei typische Beispiele:
Bei Rechtstreitigkeiten vor Gericht:
Wenn eine außergerichtliche Einigung oder die Einigung auf eine Marktwertanalyse unmöglich erscheint, wird ein Immobiliengutachten eines vereidigten Sachverständigen benötigt.
Gegenüber dem Finanzamt:
Wenn dem Finanzamt bewiesen werden muß, daß deren Bewertung einer Immobilie völlig falsch ist und dadurch z.B. zuviel Erbschaftssteuer entsteht, muß ein aufwändiges Gutachten eines vereidigten Sachverständigen her!
Erfahren Sie mehr zum Thema Sachverständigen Gutachten für Immobilien auf unserer Gutachterseite unseres Internetauftritts auf www.wolter.de
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BEWERTEN STATT SCHÄTZEN
/in Allgemein /von Jo. Wolter Immobilien GmbHBEWERTEN STATT SCHÄTZEN
“Wertschätzung” – ist ein Begriff, der oftmals falsch benutzt wird, leider auch von Amateuren und selbsternannten Experten.
Jemand der den Wert Ihrer Immobilie objektiv beurteilen soll, entlarvt sich als Dilettant wenn er den Begriff “Schätzung” oder “Wertschätzung” verwendet!
Wertschätzung – das ist das, was ein Dienstleister Ihnen als Kunden entgegenbringen soll – aber mit Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung hat das nichts zu tun!
Der Begriff “Schätzung” an sich klingt schon unpräzise, wie soll also jemand, der diesen Begriff verwendet, im Stande sein, der tatsächlichen WERT Ihrer Immobilie sorgfältig- und mit der nötigen Ernsthaftigkeit zu beurteilen?
Seien Sie bitte kritisch! Eine Immobilie kann man nur bewerten, wenn man weiß, was man tut – wenn man Erfahrung hat, gut ausgebildet ist und sich vor Ort auskennt!
Wer sich in Braunschweig auskennt, der kennt und versteht den Markt, dessen Strömungen, Entwicklungen und Lagen. Für jemanden der bundesweit tätig ist und Immobilien bewertet, ist Ihre Immobilie nur eine Ansammlung von Steinen. Diese kann er anhand von Baumassen grob schätzen und daraus einen Preis ableiten – aber aus allgemeinen, bundesweit anwendbaren Listen oder Internetangeboten, jedoch leide nicht aus echter Marktkenntnis heraus! Deswegen vertrauen Sie Ihre Immobilie bitte nur jemandem an, der sich in Braunschweig auskennt!
Wir kennen uns in Braunschweig und Umgebung aus, hier durchdringen wir den Markt. Wir werten seit Jahrzehnten tatsächlich beurkundete Verkaufspreise aus – sowohl aus unseren eigenen Verkäufen, als auch aus den Gutachterausschüssen. Seit knapp fünfzig Jahren ist immer ein Wolter im Gutachterausschuß der Stadt Braunschweig gewesen. Wir wissen, was wirklich verkauft wird – und zu welchen Preisen!
Bleiben Sie kritisch! Ihr Haus oder Ihre Wohnung stellen einen erheblichen Vermögenswert dar, überlassen Sie diesen Wert keinen Amateuren, lassen Sie Sie sich nicht mit einer Wertschätzung abspeisen, sondern verlangen Sie mehr!
Sprechen Sie mit uns darüber, was Sie in Ihrer individuellen Situation wirklich brauchen – und wofür. Nicht immer muß es ein teures Gutachten sein – eine Marktwertanalyse – basierend auch echten Verkaufspreisen ist häufig die probate Alternative.
Mit der Bewertung von Jo. Wolter Immobilien aus Braunschweig sind Sie gut beraten! Seriös, präzise und fundiert – so ermitteln wir den Wert Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses!
Seit 1952 sind wir in Braunschweig für unsere Kunden als Makler, Gutachter und Sachverständige – inzwischen in dritter Generation – tätig!
Mit SACHVERSTAND arbeiten wir gern auch für Sie! Und dabei spricht nicht nur unsere Erfahrung für uns, sondern auch unsere Ausbildung. Ihre Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung oder Gewerbeimmobilie, wird ausschließlich von diplomierten Sachverständigen bewertet. Lesen Sie hierzu mehr auf unserer Webseite www.wolter.de
Herzlichst,
Uwe Wolter, Gutachter
Diplom Immobilienwirt (VWA)
Vereidigter Sachverständiger der IHK-Braunschweig
Maic Wolter, Gutachter
Immobilienwirt DIA-Diplom
Dipl. Sachverständiger (DIA)
Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg
Petritorwall 6
38118 Braunschweig
Kontakt über www.wolter.de oder 0531-244770
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